Stadt Windsbach (Druckversion)

Hauptbereich

Stromnetz

Grundversorger Strom

Gemäß § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der Grundversorger für Haushaltskunden in der allgemeinen Versorgung in Niederspannung zum Stichtag 1. Juli in einem drei Jahresrhythmus zu ermitteln.

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Die Grundversorgungspflicht nach Energiewirtschaftsgesetz vom 13.07.2005 wird im Netzgebiet der Stadtwerke Windsbach vom folgenden Energieversorgungsunternehmen wahrgenommen:

Stadtwerke Windsbach, Hauptstraße 15, 91575 Windsbach

Konzessionsgebiet: Gemeinde Windsbach

Ortsteile: Windsbach Stadtgebiet, OT Elpersdorf, OT Retzendorf, OT Untereschenbach

Stromnetz

Die Stadtwerke Windsbach stellen jedem Energieanbieter ihr Stromnetz diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden nach § 20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Verfügung. Das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Windsbach umfasst das Stadtgebiet Windsbach und die Stadtteile Elpersdorf, Retzendorf und Untereschenbach.

http://www.stadtwerke-windsbach.de//netzbetreiber/stromnetz