Stadt Windsbach (Druckversion)

Hauptbereich

Smart Meter Rollout

Gesetzliche Grundlagen

Durch den Ausbau von erneuerbaren Energien wurde die Energieerzeugung in den vergangenen fast 20 Jahren schrittweise flexibilisiert und dezentralisiert. Diese Entwicklung soll auch in den kommenden Jahren weitergeführt werden, weshalb die Notwendigkeit entsteht, die Stromnetze in Deutschland an diese neuen Herausforderungen anzupassen. Eine daraus resultierende Veränderung betrifft das Messwesen. Um die Verbraucherseite an die flexible Erzeugung anzupassen sollen bestehende analoge Zähler durch digitale Zähler ersetzt werden.

Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Digitatlisierung der Energiewende und dem darauf aufbauenden Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - kurz: MsbG) bereits im Jahr 2016 den rechtlichen Rahmen für den Einbau von modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMSys) geschaffen. Dieser flächendeckende Umbau wird auch als Smart Meter Rollout bezeichnet.

 

Austausch der Stromzähler

Die Stadtwerke Windsbach übernehmen gemäß §3 MsbG die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB). Sie sind folglich für den Einbau, den Betrieb und die Wartung von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen verantwortlich.

 

Grundzuständiger und wettbewerblicher Messstellenbetrieb

Wie bereits beschrieben erfüllen die Stadtwerke Windsbach die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Dem gegenüber steht analog zur Wahl des Stromlieferanten die Möglichkeit, den Messstellenbetrieb (MSB) durch einen Dritten ausführen zu lassen. Man spricht dabei von einem wettbewerblichen Messstellenbetrieb (wMSB).

Hinweis auf freie Wahl des Messstellenbetreibers:

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie als Stromkunde durch die Liberalisierung des Messwesens gemäß §5 und §6 MsbG die Wahl ihres Messstellenbetreibers frei treffen können.

Im Falle des Messstellenbetriebs durch einen Dritten muss gemäß §5 MsbG zwischen dem neuen und dem bisherigen Messstellenbetreibers ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden.

http://www.stadtwerke-windsbach.de//messstellenbetrieb/smart-meter-rollout