Solarenergie
Solarenergie: Wie funktioniert Photovoltaik? Einfach erklärt.
Photovoltaik ermöglicht es, Sonnenstrahlen in elektrischen Strom umzuwandeln. Wie funktioniert eine Solaranlage und welche Vorteile hat sie? Die wichtigsten Fragen werden von uns beantwortet.
Wenn Sie wissen möchten, ob es sich lohnt sich eine Photovoltaikanlage anzuschaffen, können Sie Solarkataster nutzen.
Das Solarkataster der Stadt Windsbach finden unter.
Was ist ein Solarkataster?
Je nachdem, wo Sie in Deutschland wohnen, unterscheidet sich die Sonneneinstrahlungsintensität und Sonnenscheindauer. Im Süden Deutschlands ist die solare Ausbeute insgesamt deutlich höher als im Norden.
Solarkataster sind die Google Maps der Sonnenenergie. Die Onlinekarten zeigen hochauflösende Luftbilder Ihrer Umgebung, angereichert mit Daten zur Sonneneinstrahlung.
Sogar Verschattungen durch Nachbargebäude, Schornsteine, Gauben oder Bäume werden häufig bei der Berechnung mitberücksichtigt (je nach Solarkataster, es gibt hier teils große Unterschiede). So bekommen Sie auf einen Blick eine gute Einschätzung, ob es sich lohnt, Ihr Hausdach zum Solarkraftwerk umzufunktionieren.
Immer mehr Menschen nutzen eigenen Sonnenstrom. Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft hat sich die Nachfrage nach Photovoltaik-Systemen und PV-Speichern zwischen 2019 und 2022 verdreifacht1. Eine eigene Solaranlage auf dem Dach wird aufgrund der steigenden Strompreise und des Wunsches nach erneuerbaren Energien für eine nachhaltige Zukunft immer beliebter. Wie funktioniert die Photovoltaikanlage? Wie kann man aus den Sonnenstrahlen Strom für den eigenen Haushalt gewinnen?
1 Bundesverband Solarwirtschaft e. V. "Photovoltaik boomt zweistellig im 7. Jahr & Solarbatterie-Nachfrage wächst auch 2023 exponentiell" Quelle
Wie arbeitet eine Solaranlage?
Eine Solaranlage benötigt nur wenige Komponenten, um Sonnenenergie zu erzeugen. Solarmodule oder Photovoltaikmodule stehen im Mittelpunkt des Prozesses. Sie nehmen die Sonnenstrahlung auf, wenn die Sonne scheint und wandeln sie in elektrische Energie um.
Die Funktionsweise einer Solaranlage kann einfach wie folgt beschrieben werden:
- Die Photovoltaikmodule wandeln Sonnenlicht in Gleichstrom um.
- Der Wechselrichter erhält diesen Gleichstrom.
- Der Wechselrichter erzeugt Wechselstrom aus Gleichstrom.
- Nun kann der daraus resultierende Wechselstrom selbst genutzt werden. Der Überschüssige Strom kann in einem Stromspeicher "aufbewahrt" oder ins Stromnetz eingespeist werden.
Definition Eigenverbrauch
Eigenverbrauch ist der Begriff, der verwendet wird, um die Menge an Strom zu beschreiben, die direkt im Haushalt verbraucht wird. Inzwischen lohnt sich der Eigenverbrauch von Solarstrom mehr als die Einspeisung, da Sie Strom zu einem deutlich niedrigeren Preis produzieren können, wenn Sie eine eigene PV-Anlage betreiben.
FAQ
Welche Vorteile bringt eine PV-Anlage?
- Kosten: Durch kostenlose und unbegrenzte Sonnenenergie, ist man deutlich weniger auf Strom aus dem öffentlichen Netz angewiesen. In Zeiten von steigenden Energiepreisen, ist dies vorteilhaft, da es den Geldbeutel schont.
- Unabhängigkeit: Durch die Nutzung einer Photovoltaikanlage kann man sich weniger von Schwankungen auf dem Energiemarkt abhängig machen.
- Erneuerbare Energien: Umweltschutz hat mittlerweile für viele Menschen eine hohe Priorität. Durch die Installation einer Photovoltaikanlage können Sie die Verantwortung für Nachhaltigkeit übernehmen, zur Energiewende beitragen und gleichzeitig CO2-Emissionen vermeiden.
- Netzeinspeisung: Stromüberschuss kann nicht verloren gehen, sondern kann dem öffentlichen Stromnetz zugeführt werden. Im Rahmen der EEG-Förderung für eine Anlage auf einem Einfamilienhaus erhält derjenige, der den selbst erzeugten Solarstrom einspeist, für 20 Jahre 8,11 Cent pro Kilowattstunde (ab Februar 2024) als feste Vergütung.
- Lebensdauer: Die Lebensdauer einer hochwertigen Photovoltaik-Anlage beträgt etwa 30 Jahre und ermöglicht somit eine nachhaltige Stromerzeugung.
Was muss beachtet werden?
- Anschaffungskosten: Zuerst muss man eine größere Summe in eine eigene Solaranlage investieren, bevor man von günstigem Solarstrom profitiert. Aber: Die auf den ersten Blick hohen Anschaffungskosten amortisieren sich in der Regel nach zehn bis 15 Jahren.
- Schwankungen: Effekte: Die Solarenergie hängt vom Wetter ab. Da die Sonne nicht immer scheint, ist auch die Stromerzeugung nicht immer gleich. Tipp: Überschüssiger Solarstrom wird durch einen Batteriespeicher für spätere gespeichert. Sie können ihn auch nachts nutzen, wenn Sie ihn brauchen.
- Alterserscheinungen: Wenn Solarzellen auf dem Hausdach verschiedenen Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, „altern“ sie mit der Zeit. Jedoch sind die resultierenden Verluste an Leistung sehr gering. Die führenden Produzenten von Solarmodulen stellen sicher, dass ihre Module auch nach bis zu 30 Jahren weiterhin mehr als 85 Prozent ihrer Nennleistung liefern können.
Wie groß sollte meine PV-Anlage sein?
Wenn Sie mit Ihrer eigenen Photovoltaik Anlage Sonnenstrom erzeugen wollen, dann überlegen Sie welche Anlage zu ihren Anforderungen passt. Hier fassen wir die wichtigsten Kriterien zusammen, damit Sie wissen, welche Größe für Ihre PV-Anlage und Ihren Batteriespeicher für Sie optimal ist.
Erzeugen Sie mehr als nur den eigenen Verbrauch
Die optimale Größe Ihrer Photovoltaikanlage hängt von dem jährlichen Stromverbrauch ab. In der Regel sollte eine Photovoltaikanlage im Laufe des Jahres mehr Strom liefern, als Sie benötigen. Es ist häufig unwirtschaftlich, eine Solaranlage nur so klein zu dimensionieren, dass sie für den Eigenverbrauch optimiert ist. Kleine Anlagen sind pro Kilowatt Leistung teurer als größere. Mehr Dachanlagenleistung spart Geld, steigert die eigene Rendite und trägt zum Klimaschutz bei.
Die aktuelle Studie der HTW Berlin im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW zeigt, dass größere Anlagen häufig von Vorteil sind.
HTW Berlin Photovoltaik-Studie
Der Stromverbrauch einer vierköpfigen Familie beträgt im Durchschnitt 5.000 kWh (Kilowattstunden) pro Jahr. Hier würde sich eine PV-Anlage mit einer Leistung von 7,5 kWp (Kilowattpeak) Leistung in Frage kommen
Um den Solarertrag Ihrer Anlage zu berechnen, müssen Sie eine Reihe von Variablen berücksichtigen. Dies umfasst verschiedene Faktoren, einschließlich der Größe und Ausrichtung Ihrer Anlage, des Standorts und der durchschnittlichen Sonneneinstrahlung in Ihrer Umgebung.
Neben dem individuellen Jahresverbrauch sollten Sie auch die folgenden Faktoren berücksichtigen:
Die Größe hängt auch von der verfügbaren Dachfläche der Anlage ab.
Die Leistung der Photovoltaikmodule hat sich in den letzten Jahren stark verbessert, während der Anschaffungspreis gesunken ist. Dies führt zu einer höheren Wirtschaftlichkeit und einer flexibleren Auslegung der Module.
Vor einigen Jahren hatten verschattete Bereiche einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtleistung der Photovoltaikanlage. Dank der Verwendung von zeitgemäßen Wechselrichtern haben geringfügige Verschattungen oder ungünstige Dachausrichtungen heute kaum noch Auswirkungen auf die Stromerzeugung.
Nicht nur südliche Ausrichtungen sind von Vorteil: Da sie eine gleichmäßigere Energieproduktion über den Tag ermöglichen, können Anlagen, die in einer Ost-West-Ausrichtung installiert werden, den Eigenverbrauch optimieren. Da ein Ost-West-System die Dachfläche besser ausnutzt, kann eine Ost-West-Ausrichtung sogar auf Flachdächern ideal sein.
E-Auto und Wärmepumpe mit einplanen
Auch zukünftige Stromverbraucher sollten berücksichtigt werden. Bei der Wahl der Größe Ihrer PV-Anlage sollten Sie diese Faktoren von Anfang an berücksichtigen, falls Sie in absehbarer Zeit ein E-Auto oder eine Wärmepumpe kaufen möchten.
Einspeisevergütung für Überproduktion
Sie speisen überschüssigen Solarstrom ins Netz ein, den Sie nicht selbst verbrauchen. Über 20 Jahre lang erhalten Sie eine sichere Vergütung für die Einspeisung. Obwohl diese Vergütung in den letzten Jahren gesunken ist, trägt sie immer noch zur Amortisation der Solaranlage bei. Die Vergütung wird je nach Inbetriebnahme der PV-Anlage festgelegt.
Aktuelle Einspeisevergütung
(„Anzulegende Werte für Solaranlagen“ anklicken)
Und wie groß sollte mein Stromspeicher sein?
Stromspeicher speichern den erzeugten und nicht genutzten Solarstrom des Tages. Sie können diesen gespeicherten Strom nachts oder bei ungünstiger Sonneneinstrahlung nutzen. Bei der Entscheidung für die geeignete Speichergröße sollten der Eigenverbrauch, der gewünschte Grad der Autarkie und die zusätzlichen Funktionen berücksichtigt werden:
Eigenverbrauch
Wir empfehlen, Photovoltaikanlagen mit Speichersystemen zu kombinieren, um vollständig autark zu sein. Die Größe des Speichers hängt vom Eigenverbrauch ab. Nachdem Sie die Größe Ihrer Photovoltaikanlage bestimmt haben, können Sie den geeigneten Speicher anhand Ihrer erwarteten Stromerzeugung und Ihres Jahresstromverbrauchs wählen.
Ein Haushalt benötigt im Durchschnitt 6 bis 7 kWh an Strom während der Nacht. Der Wert bezieht sich auf ein typisches Einfamilienhaus, in dem etwa 3 bis 4 Personen leben. Der Speicher sollte mindestens diese Kapazität haben.
Darüber hinaus sollten Sie berücksichtigen, dass Speicher während der Laufzeit einen Teil ihrer Kapazität verlieren können. Daher wäre ein Speicher, der speziell für die aktuellen Anforderungen konzipiert ist, in zehn Jahren nicht mehr ausreichend. (Nach zehn Jahren gehen Speicherhersteller von mindestens 80 % der Nennkapazität aus.) Daher sollte die Speicherkapazität ein bis zweifaches des Jahresverbrauchs abdecken. Im Beispiel des oben genannten Haushalts mit vier Personen und einem Jahresstromverbrauch von 5.000 Kilowattstunden wären es also 5 bis 10 Kilowattstunden Speicherkapazität.
Grad der Autarkie
In Bezug auf Photovoltaik bedeutet Autarkie, unabhängig vom Stromversorger zu sein. Sie sind autarker, je mehr Strom Sie selbst produzieren, da weniger Strom dazu gekauft werden muss. Durch den Einsatz von elektrischen Speichern ist es möglich, Autarkiegrade von bis zu 80 % pro Jahr zu erreichen. Der Autarkiegrad entspricht den Einsparungen auf Ihrer Stromrechnung
Zusatzfunktionen
Es ist wichtig, bei der Entscheidung für einen passenden Stromspeicher auf die technischen Anforderungen zu achten. Stromspeicher variieren nicht nur in Leistung, Speicherkapazität und Garantiezeit, sondern bieten auch zusätzliche Funktionen wie Not- und Ersatzstromfähigkeit oder Integration in Smart-Homes. Geräte, die im Ernstfall zur Versorgung einzelner Verbraucher mit Strom verwendet werden, werden als notstromfähig bezeichnet. Ersatzstromfähig bedeutet, dass das Haus bei einem Stromausfall weiterhin mit Strom versorgt werden kann.
Gestalten Sie die Energiewende aktiv mit
Für eine lebenswerte Zukunft unterstützen Sie die Energiewende durch die Erzeugung von Solarstrom, der von Ihnen selbst produziert wird. Auf einem mittelgroßen Einfamilienhaus kann eine eigene Solaranlage genutzt werden, um die Umwelt zu schützen und jährlich etwa 2.700 kg CO2-Emissionen zu vermeiden. Dies entspricht der Abnahme von etwa 216 Bäumen pro Jahr.
Erneuerbare Energien/KWKG
Registrierung im Marktstammdatenregister
Viele Anlagenbetreiber sind sich nicht sicher, ob sie sich und ihre Anlage bereits erfolgreich im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert haben.
In der Anleitung – die von der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt wurde - wird beschrieben, wie geprüft werden kann, ob die Registrierung abgeschlossen wurde und/oder wie eine Registrierungsbestätigung ausgedruckt werden kann.
Post EEG
Sie gehörten zu den Pionieren, die vor 20 Jahren in eine Photovoltaik-Anlage investiert haben. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Anlage auch nach Ablauf der EEG-Förderung weiterhin effektiv nutzen können
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, wie der Ausbau und die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland gestaltet werden. Für Ökostrom aus Quellen wie Photovoltaik garantiert das EEG eine feste Einspeisevergütung: Anlagenbetreiber*innen erhalten für 20 Jahre, plus dem Jahr der Inbetriebnahme, eine festgelegte Vergütung für jede Kilowattstunde, die ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Außerdem sorgt das EEG dafür, dass Strom aus erneuerbaren Quellen Vorrang vor konventionellem Strom hat. Das bedeutet, dass die Netzbetreiber verpflichtet sind, erneuerbare Energiequellen wie Photovoltaikanlagen vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den erzeugten Ökostrom bevorzugt abzunehmen und weiterzuleiten.
Änderungen beim EEG: Vorrang für den Eigenverbrauch
Früher, vor 20 Jahren, wurden viele Photovoltaikanlagen als Volleinspeise-Anlagen gebaut. Das bedeutete, dass der gesamte selbst erzeugte Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist wurde und die Betreiber*innen dafür eine Vergütung erhielten.
Heute hat sich das geändert: Das aktuelle EEG macht den direkten Eigenverbrauch des Solarstroms im eigenen Haushalt attraktiver. Das heißt, Sie können den selbst erzeugten Strom direkt nutzen, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen. Das spart Ihnen Geld, weil Sie weniger Strom vom Anbieter beziehen müssen.
Wenn Sie also Ihren Solarstrom selbst verbrauchen, profitieren Sie finanziell und sind unabhängiger vom Stromnetz!
Ein Vergleich der Stromkosten und -vergütungen:
- Die Erzeugung von Solarstrom mit einer PV-Anlage auf Ihrem Einfamilienhaus kostet Sie heute etwa 10-12 Cent pro Kilowattstunde.
- Strom aus dem öffentlichen Netz kostet je nach Tarif ungefähr 28-34 Cent pro Kilowattstunde.
- Wenn Sie den Solarstrom ins Netz einspeisen, erhalten Sie dafür eine feste Vergütung von circa 8,2 Cent pro Kilowattstunde (Stand 2023).
Das zeigt: Es ist deutlich günstiger und finanziell vorteilhafter, den selbst erzeugten Solarstrom direkt im Haushalt zu verbrauchen, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen. So sparen Sie Geld und nutzen Ihre eigene Energie effizient!
Post-EEG: Anlagen nach Ablauf der Förderung weiterbetreiben
Seit dem 1. Januar 2021 haben Photovoltaik-Anlagen, die vor 2001 in Betrieb genommen wurden, keinen Anspruch mehr auf EEG-Förderung. Das bedeutet, sie werden nicht mehr finanziell unterstützt. Aber keine Sorge: Viele dieser Anlagen können auch nach 20 Jahren weiterhin sauberen und günstigen Solarstrom liefern. Wenn Ihre Photovoltaik-Anlage keine Förderung mehr erhält, gibt es trotzdem Möglichkeiten, den Solarstrom weiter zu nutzen und aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Hier erfahren Sie, wie Sie das machen können!
Option 1: Solarstrom weiter einspeisen: Sie können Ihren erzeugten Solarstrom auch weiterhin vollständig ins öffentliche Netz einspeisen. Dafür erhalten Sie eine Einspeisevergütung von Ihrem örtlichen Netzbetreiber. Allerdings wird die Vergütung für Anlagen, die bereits gefördert wurden, in der Regel niedriger sein. Sie basiert auf dem sogenannten „Jahresmarktwert Solar“ minus Vermarktungskosten. Im Jahr 2022 lag der Jahresmarktwert Solar bei 22,3 Cent pro Kilowattstunde. Für das Jahr 2023 wurde die maximale Vergütung für ausgeförderte Anlagen auf 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Vor den Energiepreissteigerungen der letzten Jahre lag der Marktwert Solar bei etwa 2,5 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2020. Das bedeutet, dass die Vergütung für die Einspeisung je nach Jahr und Marktwert variieren kann.
Option 2: Anlage auf Eigenverbrauch umrüsten – mit oder ohne Speicher: Es ist oft deutlich lohnender, den selbst erzeugten Solarstrom direkt im Haushalt zu nutzen, anstatt ihn ins öffentliche Netz einzuspeisen. Dafür ist eine technische Umrüstung der Messeinrichtung notwendig. Sobald das erledigt ist, verbrauchen Sie den Großteil des Stroms direkt vor Ort. Nur der überschüssige Strom, den Sie nicht sofort verwenden, wird dann wie bisher ins Netz eingespeist und vergütet. Das kann sich finanziell lohnen, vor allem wenn Sie den Strom selbst nutzen und so Ihre Stromkosten senken!
Option 3: Neue, leistungsstärkere Anlage montieren: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die bestehende Solaranlage durch eine neue, leistungsstärkere Anlage zu ersetzen. Damit können Sie weitere 20 Jahre von der EEG-Förderung profitieren. In den letzten 20 Jahren hat sich viel verändert: Die Leistung der Solarmodule ist beispielsweise verdreifacht, während die Preise für Module sich mehr als halbiert haben. Das bedeutet, dass eine neue, effizientere Anlage nicht nur mehr Strom erzeugen kann, sondern auch wirtschaftlich attraktiver sein könnte.
Neues EEG 2023
Höhere Einspeisevergütung für PV-Anlagen
11.10.2023 | Mit dem sogenannten Osterpaket der Bundesregierung wurde das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) überarbeitet. Das „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ bringt für Besitzer*innen einer Photovoltaik-Anlage einige Vorteile mit sich, darunter höhere Einspeisevergütungen. Erfahren Sie, mit welchen Förderungen Sie rechnen können und was sie bei der Planung einer neuen Anlage beachten sollten. Seit Januar 2023 sind alle Regelungen des EEG 2023 in Kraft.
Hinweis
Rückwirkend zum 1. Januar 2022 werden PV-Anlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Einkommenssteuer berücksichtigt. Darüber hinaus gilt seit dem 1. Januar 2023 für private Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent.
Änderungen durch das neue EEG 2023
1. Höhere Einspeisevergütungen
Für PV-Neuanlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, erhalten Sie eine höhere Einspeisevergütung. Sie können zwischen dem Betrieb als Volleinspeise- und Überschusseinspeiseanlage wählen:
Bei einer Volleinspeiseanlage wird der erzeugte Solarstrom gegen eine EEG-Vergütung vollständig ins Stromnetz eingespeist. Bei einer Überschusseinspeiseanlage wird ein Teil des Solarstroms direkt im Haushalt verbraucht. So spart man Stromkosten für den Strombezug aus dem Netz. Der überschüssige Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und Sie erhalten dafür ebenfalls die EEG-Vergütung.
Überschusseinspeiseanlagen bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung. Anlagen bis 10 kWp (Kilowatt-Peak) erhalten 8,2 Cent pro kWh (Kilowattstunde) für Strom, den sie in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Größere Anlagen bis 40 kWp erhalten 7,1 Cent pro kWh und Anlagen bis 100 kWp können mit 5,8 Cent pro kWh gerechnet werden.*
Mit einer 15 kWp-Anlage mit Eigenverbrauch erhalten Sie so beispielsweise für die ersten 10 kWp 8,2 Cent und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh. Im Durchschnitt kommen Sie so auf 7,8 Cent pro kWh.
Bei Volleinspeisung erhalten Anlagen bis 10 kWp 13 Cent pro kWh. Größere Anlagen bis 100 kWp können mit 10,9 Cent pro kWh rechnen.
Mit einer 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhalten Sie so beispielsweise für die ersten 10 kWp 13,0 Cent und für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent pro kWh. Im Durchschnitt kommen Sie so auf 12,3 Cent pro kWh.
Eine weitere Neuerung ist, dass man auch gleichzeitig zwei separate PV-Anlagen auf einem Dach errichten und betreiben kann – eine für die Volleinspeisung und eine für den Eigenverbrauch. Die Anlagen müssen technisch getrennt sein, d. h. jeweils eine eigene Messeinrichtung zur Abrechnung haben.
Die oben genannten Vergütungssätzebleiben im Jahr 2023 konstant.
2. Streichung der EEG-Umlage
Das neue EEG beinhaltet einige Vereinfachungen. So kann durch die Streichung der EEG-Umlage ab 2023 der Erzeugungszähler entfallen.
3. Förderungen für PV auf Carport und Garage oder im Garten
In Zukunft gibt es auch Förderungen für PV-Anlagen bis maximal 20 kW Leistung, die nicht auf dem Hausdach, sondern auf einem Carport, auf einer Garage oder im Garten gebaut werden.
Hierfür benötigen Sie einen Nachweis, dass sich das Hausdach nicht für eine Solarinstallation eignet. Bitte beachten Sie das Baurecht: Für eine Anlage im Garten oder einem Carport mit PV-Modulen kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein.
4. Abschaffung der 70-Prozent-Kappungsregelung
Darüber hinaus gibt es ab dem 1. Januar 2023 weitere Neuerungen, wie beispielsweise die Abschaffung der 70-Prozent-Kappungsregelung für PV-Anlagen bis 25 kW Leistung am Netzeinspeisepunkt. Das bedeutet, dass die Vorgabe, nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz einspeisen zu dürfen, wegfällt.
Im Oktober 2022 wurde beschlossen, dass die Regelung auch für ältere Bestandsanlagen bis 7 kWp entfällt. Ältere PV-Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen weiterhin die entsprechende Programmierung beibehalten.
* Bei den hier dargestellten Cent/kWh wird die feste Einspeisevergütung dargestellt. Somit sind die anzulegenden Werte aus dem Gesetzestext bereits um jeweils 0,4 Cent/kWh reduziert (gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 2). Dies trifft in der Regel für alle kleineren PV-Anlagen bis 100 kWp zu.
Quellen:
Verbraucherzentrale: EEG 2023: Das ändert sich für Photovoltaik-Anlagen
Solarspitzengesetz 2025
Das Solarspitzengesetz wurde am 14. Februar 2025 vom Bundesrat verabschiedet und ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten, wobei einige Regelungen rückwirkend zum 1. Januar 2025 gelten. Es wurde eingeführt, um die zunehmende Solarenergie-Ausbaurate besser in das Stromnetz zu integrieren und temporäre Erzeugungsüberschüsse zu vermeiden.
Was bedeutet das konkret für Betreiber? - Für Anlagen ab dem 25. Februar 2025: Die Betreiber erhalten keine feste Einspeisevergütung mehr, wenn der Strompreis negativ ist. Das soll helfen, das Stromnetz zu entlasten und Überproduktionen zu reduzieren.
- Übergangsregelung: Für Anlagen, die vor diesem Datum in Betrieb genommen wurden, gelten noch die alten Regelungen.
Leistungsbegrenzung ohne Smart Meter: Für neue Photovoltaik-Anlagen gemäß § 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die ohne Smart Meter und Steuerbox installiert werden, wird die Einspeiseleistung vorübergehend auf 60 % der installierten Leistung begrenzt. Diese Regelung ist ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Was bedeutet das für Sie? Betreiber sollten sich auf die neuen Vorgaben einstellen, insbesondere auf die Begrenzung der Einspeiseleistung bei Anlagen ohne Smart Meter und die Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen ab 2025. Ziel ist es, das Stromnetz stabiler zu machen und die Energiewende voranzutreiben.
Wichtigste Änderungen durch das Solarspitzengesetz
Ab dem 25. Februar 2025 gelten neue Regelungen für alle Photovoltaik-Anlagen, die in Betrieb genommen werden. Für bereits bestehende Anlagen können abweichende Bestimmungen zutreffen.
Pflicht für intelligente Messsysteme und Steuerungseinrichtungen:
Neue PV-Anlagen ab 7 kW müssen künftig mit einem intelligenten Messsystem sowie einer Steuerungseinrichtung (z.B. Steuerbox) ausgestattet sein. Diese Steuerungseinrichtung empfängt Steuersignale vom Verteilnetzbetreiber (VNB) und leitet sie an steuerbare Geräte wie Wechselrichter oder Wärmepumpen weiter.
Einspeisebegrenzung bei Anlagen ohne bestimmte Ausstattung:
Bei Neuanlagen, die kein intelligentes Messsystem, keine Steuerungseinrichtung besitzen oder bei denen der End-to-End-Test der Fernsteuerbarkeit nicht erfolgreich abgeschlossen wurde, wird die Einspeiseleistung auf 60 % der Nennleistung begrenzt. Beispiel: Eine Anlage mit 10 kW Modulleistung darf nur noch 6 kVA einspeisen, um Spitzen im Netz zu vermeiden. Diese Begrenzung entfällt, sobald die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Änderungen bei der Einspeisevergütung:
Die feste Einspeisevergütung entfällt für Neuanlagen in Zeiten negativer Börsenstrompreise ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Anlage mit intelligentem Messsystem, Steuerungseinrichtung und erfolgreichem Fernsteuerbarkeitstest ausgestattet wurde.
Kompensationsmechanismus bei negativen Preisen:
In Zeiten ohne Vergütung wird ein Ausgleich eingeführt: Die Summe der Viertelstunden mit negativen Preisen wird durch einen Faktor von 0,5 in sogenannte Volllastviertelstunden umgerechnet. Diese werden nachträglich an die 20-jährige EEG-Förderzeit angehängt.
Verbesserte Direktvermarktung:
Die Direktvermarktung soll einfacher und attraktiver gestaltet werden. Kleinere PV-Anlagen unter 100 kWp können ihren Strom künftig leichter an der Börse verkaufen.
Änderungen 1 und 2: Intelligente Messsysteme im Solarspitzengesetz
Ein zentraler Bestandteil des Solarspitzengesetzes sind intelligente Messsysteme mit Steuerungseinrichtungen. Für PV-Anlagen zwischen 7 und 25 kW wird künftig die Herstellung der Steuerbarkeit verpflichtend, da sie den Netzbetreibern ermöglicht, in Ausnahmefällen die Einspeisung zu reduzieren, um lokale Netzüberlastungen zu vermeiden. Diese Steuerung betrifft ausschließlich die Einspeisung ins Netz.
Bei neuen Anlagen ohne intelligentes Messsystem wird die Einspeiseleistung vorübergehend auf 60 % der Anlagenleistung begrenzt. Nach der Nachrüstung mit einem intelligenten Messsystem, einer Steuerungseinrichtung und einem erfolgreichen Ende-zu-Ende-Test der Fernsteuerbarkeit kann die volle Leistung wieder eingespeist werden. Ziel dieser Regelung ist es, kurzfristig einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten.
Änderungen 3 und 4: Keine Einspeisevergütung bei negativen Börsenstrompreisen
Betreiber neuer Photovoltaikanlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden, erhalten keine Einspeisevergütung mehr, wenn sie bei negativen Börsenstrompreisen Solarstrom ins Netz einspeisen – vorausgesetzt, die technischen Voraussetzungen wie eine viertelstündliche Bilanzierbarkeit sind erfüllt.
Diese Regelung soll die Einspeisung in Zeiten negativer Preise unattraktiver machen und langfristig reduzieren. Sie kann auch als erster Schritt zur Marktintegration kleiner PV-Anlagen gesehen werden. Um die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu sichern, wird ein Kompensationsmechanismus eingeführt: Die Ausfallzeiten aufgrund der Vergütungsreduzierung werden nachträglich angerechnet, sodass die Anlagen trotz temporärer Vergütungsunterbrechungen wirtschaftlich betrieben werden können.
Änderung 5: Vereinfachung der Direktvermarktung durch das Solarspitzengesetz 2025
Das Gesetz erleichtert die Direktvermarktung von Solarstrom, besonders für kleinere Anlagen unter 100 kW. Bürokratische Hürden werden deutlich reduziert, was den Verkauf des erzeugten Stroms am Markt vereinfacht und zu besseren Konditionen ermöglicht. Zu den Neuerungen gehören:
- Ein einheitlicher Nachweisprozess für die Fernsteuerbarkeit bei allen Netzbetreibern (bis 01.03.2026)
- Anspruch auf eine digitale, massengeschäftstaugliche Endabrechnung für Direktvermarkter
- Festlegungskompetenz der Bundesnetzagentur für Direktvermarktungsprozesse
- Verpflichtende Bereitstellung der Marktlokations-ID innerhalb von vier Wochen durch den Verteilnetzbetreiber
Die Teilnahme an der Direktvermarktung bleibt freiwillig für Anlagen unter 100 kW.
Änderung 6: Effiziente Nutzung von Batteriespeichern
Das Gesetz bringt neue Möglichkeiten für Batteriespeicher mit sich:
- Neben der bisherigen Ausschließlichkeitsoption gibt es jetzt auch eine Abgrenzungsoption (für große Anlagen mit großen Speichern) und eine Pauschaloption (für PV-Anlagen bis 30 kW mit kleineren Speichern).
- Es entstehen Anreize, den Speicher gezielt mit günstigem oder negativ bepreistem Strom aufzuladen, um bei steigenden Strompreisen den eigenen Verbrauch zu optimieren oder Gewinne durch Weiterverkauf zu erzielen.
- Diese Strategien entlasten das Stromnetz und können wirtschaftliche Vorteile bringen.
- Für die Umsetzung sind noch Festlegungen der Bundesnetzagentur erforderlich, voraussichtlich im Jahr 2025.
- Das Pauschalmodell steht zudem noch unter EU-beihilferechtlicher Genehmigung.
Steckbare PV-Anlagen: Solarstrom vom Balkon
Steckbare Photovoltaikanlagen, auch Balkon-Photovoltaikanlagen oder Balkonkraftwerke genannt, sind kleine Solaranlagen, für die nicht unbedingt eine Dachfläche erforderlich ist. Es ist möglich, sie im Garten, auf der Terrasse, auf dem Balkon oder an der Fassade zu befestigen. Was sollte man beim Kauf solcher Mini-Solaranlagen beachten? Wir beantworten die häufigsten Fragen.
Das Geschäft mit der Sonne floriert: Viele Hausdächer und Freiflächen verfügen über Solarmodule, das Interesse an Photovoltaik-Anlagen nimmt zu. Nicht nur Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken haben die Möglichkeit, mit wenigen Schritten Solarstrom zu erzeugen. Es existiert auch eine intelligente Option für Mieter*innen, nämlich steckerfertige Solaranlagen.
Die kleinen Balkonkraftwerke können einfach an Balkonbrüstungen, Terrassen oder Flächen um die Wohnung angebracht werden und ermöglichen es jedem, einen eigenen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Sie wollen sich ein Balkonkraftwerk anschaffen?
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Eine steckbare PV-Anlage darf maximal 800 Watt-Peak (Wp) Leistung pro Zähler haben.
- Eine moderne Messeinrichtung mit Rücklaufsperre oder eine Zweirichtungsmessung sind notwendig.
- Die Mini-Solaranlagen wurden nur für den privaten Gebrauch entwickelt.
- Eine Anmeldung muss nur noch im Marktstammdatenregister erfolgen. Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr notwendig.
Mini-Solaranlagen: Häufig gestellte Fragen und Antworten
Was ist ein Balkonkraftwerk – und wie funktioniert es?
In der Regel wird ein Balkonkraftwerk als Mini-Solaranlage, steckerfertige Solaranlage, PV-Klein- oder Minianlage bezeichnet. Ein Wechselrichter ermöglicht es, den Gleichstrom, der im Solarmodul erzeugt wird, in Wechselstrom umzuwandeln. Es ist möglich, den Wechselstrom direkt in das Hausstromnetz einzuspeisen und ihn direkt im Haushalt zu nutzen. Der Vorteil ist, dass man weniger Strom aus dem öffentlichen Stromnetz bezieht.
Balkonkraftwerke bestehen aus den folgenden Komponenten.
- Ein oder zwei Solarmodule.
- Die Module werden mit einem Gestell befestigt.
- Ein Wechselrichter1.
- Ein Akku-Set, mit dem der nicht benötigte Solarstrom gespeichert werden kann.
- Eine Steckverbindung.
1Die Wechselrichter einiger Modelle verfügen über einen Stecker, der sich in spezielle Energiesteckdosen einstecken lässt, nicht jedoch in übliche Haushaltssteckdosen. Es ist auch möglich, eine feste Installation durchzuführen.
Lohnt sich eine steckbare PV-Anlage überhaupt?
Die Anschaffung von Steckerfertigen Solaranlagen ist etwas günstiger, aber sie sind nicht so leistungsstark wie ihre großen Verwandten. Eine normale PV-Anlage kann mehrere Kilowatt-Peak (kWp) erzeugen, während ein kleines Balkonkraftwerk 300 bis 600 Watt-Peak (Wp) erzeugen kann.
Eine PV-Anlage mit 500 Watt auf einem Balkon erzeugt bei idealen Bedingungen zwischen 300 und 425 Kilowattstunden pro Jahr. Mit einem Strompreis von etwa 0,34 Cent pro Kilowattstunde und einem Verbrauch von etwa 256 Kilowattstunden eigener Solarenergie kann man jedes Jahr etwa 87 Euro sparen. Wenn die Kosten für die Anschaffung von 1.000 Euro berücksichtigt werden, dauert es etwa 11 bis 12 Jahre, bis die Amortisierung der Anschaffung einer fertig installierten Solaranlage in dieser Rechnung erfolgt ist.
Was sollte man vor dem Erwerb einer kleinen Solaranlage beachten
Bevor Sie eine Mini-Solaranlage kaufen, sollten Sie überprüfen, ob der gewünschte Standort für die Installation geeignet ist. Es wird empfohlen, dass die Anlage idealerweise nach Südost, Süd oder Südwest ausgerichtet ist. Außerdem sollten die umliegenden Bäume, Balkone oder Gebäude die Anlage nicht beschatten. Um sicherzustellen, dass die steckerfertige Photovoltaikanlage ihre geplante Leistung erbringen kann, müssen die Solarmodule regelmäßig gereinigt werden. Daher sollte die Einrichtung einfach zugänglich sein.
Was sollte man bei der Installation eines Solarkraftwerks auf dem Balkon beachten?
Die Installation und Inbetriebnahme von Mini-Solaranlagen ist einfacher als bei großen PV-Anlagen. Es ist möglich, dass ein Elektrofachbetrieb die Installation durchführt. Nachdem die Mini-Solaranlage beim Netzbetreiber registriert wurde, wird überprüft, ob der bestehende Zähler eine Rücklaufsperre hat. Der Zähler wird bei Bedarf ersetzt.
Des Weiteren möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die fertige PV-Anlage gemäß den Angaben des Herstellers angeschlossen werden muss. Falls Sie unsicher sind, ob die technische Ausstattung Ihrer elektrischen Anlage den Anforderungen entspricht, ist Ihr Elektrofachbetrieb der richtige Kontakt.
Ist es notwendig, die Mini-Solaranlage zu registrieren?
Es ist notwendig, dass auch steckbare PV-Anlagen im Marktstammdatenregister registriert werden. Zusätzlich zum Marktstammregister: Vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks sollten Sie auch die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen.
Darf ich den selbst erzeugten Solarstrom einspeisen?
Die Mini-Solaranlagen wurden nur für den privaten Gebrauch entwickelt. In der Regel wird die Stromerzeugung im eigenen Haushalt genutzt. Die nicht verbrauchbare Energie wird über den bestehenden Netzanschluss ins öffentliche Stromnetz geleitet.
Gibt es Speichermöglichkeiten?
Ja, Sie haben die Möglichkeit den überschüssigen Strom zu speichern, um eine höhere Autarkie zu erzielen. Dadurch können Sie Lasten intelligent steuern.
Kann ich ein Balkonkraftwerk mit einem Speicher kombinieren?
Ist es möglich, ein Balkonkraftwerk und einen Speicher zu kombinieren? Es besteht die Möglichkeit, ein Balkonkraftwerk und einen Speicher zu kombinieren. Der Vorteil eines Solarstromspeichers besteht darin, dass er den durch das Balkonkraftwerk erzeugten Strom sammelt und für die Nutzung in den Nachtstunden oder an bewölkten Tagen zur Verfügung stellt. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verknüpfung eines Balkonkraftwerks mit einem Speicher technisch schwieriger ist und die Anschaffungskosten höher sind. Der Vorteil eines Speichers hängt auch von der Strommenge und der Größe der Photovoltaikanlage ab. Es empfiehlt sich daher, vor der Erwerb eine umfassende Beratung und Information einzuholen.
Mit welchen Kosten sind bei Kauf einer Anlage zu rechnen?
Die Kosten für ein Modul ohne Speicher liegen zwischen mehreren hundert Euro, je nachdem wie Leistungsstark es ist. Ein Komplettpaket mit Speicher kann ab 2500 Euro erworben werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass es zusätzliche Kosten für den Wechsel des Zählers, die Installation einer passenden Steckdose und gegebenenfalls auch die Installation der Anlage gibt.




