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Verbrauchsabrechnung

In der Übersicht

Gerne möchten wir Ihnen auf dieser Seite erklären, wie der Abschlagslauf, dessen Berechnung, und die jährliche Abrechung Ihres Verbrauchs bei Strom und Trinkwasser funktioniert. Sollten Sie darüber hinaus Fragen oder Unklarheiten haben, so stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne persönlich zur Verfügung.

Ermittlung des monatlichen Abschlags

Jedes Jahr erhalten Sie als Kunde*in der Stadtwerke Windsbach eine Rechnung für den Bezug von Strom und/oder Trinkwasser. Diese Rechnung enthält die Abschlagszahlungen für den zu erwartenden Jahresverbrauch.

Der voraussichtliche Verbrauch für den neuen Abrechnungszeitraum wird anhand der Energie- und Wasserverbrauchswerte des letzten Abrechnungszeitraums berechnet. Bitte beachten Sie, dass die Zeitspanne zwischen zwei Jahresrechnungen variieren und von 365 Tagen abweichen kann.

Mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen wird der Nettobetrag für die zu erwartende Rechnungsbetrag inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer bestimmt.

Der Gesamtbetrag wird durch die Zahl der monatlichen Abschlagszahlungen (aktuell elf Abschläge) geteilt, woraus sich Ihre monatliche Abschlagszahlung ergibt.

Jahresabrechnung

Wir beliefern unsere Kund*innen durchgehend mit Strom und Trinkwasser. Der Verbrauch dieser Leistungen wird über geeichte Zähler in der Nähe der Verbrauchsstelle gemessen. Der Abrechnungszeitraum ist jeweils das Kalenderjahr.

Für diese Leistungen erhalten Kund*innen einmal pro Jahr eine Jahresrechnung. Grundsätzlich rechnen wir das ganze Jahr über ab, da auch unterjährige Ein-/Aus-/Umzüge berücksichtigt werden. Der Ablauf ist dabei immer der Selbe: Der tatsächliche Verbrauch im Abrechnungszeitraum abzüglich der geleistete Vorauszahlungen (Abschläge) ergibt den Rechnungsbetrag.

Um den genauen Verbrauch für die Jahresabrechnung wird über den Zählerstand ermittelt. Hierfür lesen entweder wir oder die Kund*innen selbst den Zähler ab. Ist beides nicht möglich, errechnen wir den Zählerstand maschinell und legen dabei den durchschnittlichen Verbrauchsverlauf im Jahr zugrunde. 

Umfasst der Abrechnungszeitraum bei der maschinellen Abrechnung kein volles Jahr (z. B. aufgrund eines Umzugs) oder ändern sich die Preise je verbrauchte Einheit (auch Arbeitspreise genannt) innerhalb eines Abrechnungszeitraumes, so wird der für die Rechnung maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet. Hierbei werden die jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen angemessen berücksichtigt.

Nach einem Jahr wird der tatsächliche Verbrauch nach Ablesung der Zähler verrechnet.

Die Abweichung – entweder Mehr- oder Minderverbrauch – wird mit der Jahresrechnung ausgeglichen.

Berechnungsbeispiel Strom

Der Jahresverbrauch für Strom in der letzten Abrechnungsperiode betrug für einen Zeitraum von 360 Tagen 1.417 kWh. Die Höhe der Abschlagszahlung bei einem voraussichtlichen Jahresverbrauch für 365 Tage von 1.437 kWh Strom und angenommenen Strompreisen wird wie folgt ermittelt:

Arbeitspreis: 1.437 kWh x 35,99 Cent/kWh = 517,18Euro

Grundpreis für 365 Tage = 100,68 Euro

Summe = 617,86 Euro

: 11 = Betrag neue Abschlagszahlung = 56,17 Euro

gerundet auf vollen Eurobetrag (brutto) =57 Euro