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Jahresablesung Strom- und Wasserzähler 2023

Autor: Frau Romme
Artikel vom 12.10.2023

Die Stadtwerke Windsbach werden im Rahmen der jährlichen Ablesung ab Mitte Dezember Ablesekarten zur Kundenselbstablesung für alle Strom- und Wasserzähler im Stadtgebiet Windsbach und in den Stadtteilen Elpersdorf, Retzendorf, Untereschenbach und Wernsmühle versenden.

Wir bitten Sie, die Zählerstände und das Ablesedatum auf der Ablesekarte einzutragen und in der Retzendorfer Str. 32 abzugeben, per Post zurück zu senden oder die Zählerstände online zu erfassen. Bis spätestens 05. Januar 2024 ist die Meldung der Zählerstände möglich, danach eingehende Zählerstände können für die Jahresabrechnung nicht mehr berücksichtigt werden. Kunden, die nicht von den Stadtwerken Windsbach mit Strom beliefert werden, müssen Ihre Zählerstände ebenfalls melden, da wir als Verteilnetzbetreiber diese Zählerstände an die jeweiligen Lieferanten weitermelden und die Netznutzung abrechnen. Für die Abrechnung zum 31.12.2023 werden die Zählerstände ggf. zum 31.12.2023 geschätzt und abgegrenzt. Die Meldung der Zählerstände kann nur noch (wie angegeben) durch Postversand, Abgabe der Ablesekarte in der Retzendorfer Str. 32 oder Onlineerfassung erfolgen. Telefonisch, per E-Mail oder Fax werden keine Zählerstände entgegengenommen.

Für den Fall, dass die Zählerstände nicht termingerecht vorliegen, sind die Stadtwerke Windsbach berechtigt den Strom- und Wasserverbrauch für den maßgeblichen Zeitraum im Wege der Schätzung zu ermitteln. Darüber hinaus behalten sich die Stadtwerke Windsbach das Recht vor, bei berechtigtem Interesse die gemeldeten Messdaten zu überprüfen. Auf die einschlägigen Vorschriften des § 11 StromGVV und des § 10 des BGS-WAS wird verwiesen.

Sollten Sie Fragen zur Ablesung haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter während der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 09871 7064-10 zur Verfügung.

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