Preisblätter: Stadt Windsbach

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Preisblätter

Gemäß §7 MsbG ist der Messstellenbetrieb nach den gesetzlichen Preisobergrenzen abzurechnen. Dies bedeutet, dass mit der Umstellung der Messstellenbetrieb separat zur Stromlieferung abgerechnet wird. Hierfür erhalten Sie gegebenenfalls eine zusätzliche Abrechnung, sofern der Messstellenbetrieb nicht vom Stromlieferanten mit abgerechnet wird.

Die geltenden Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen der Stadtwerke Windsbach entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Link

  

Preise für MSB ab dem 01.01.2020