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Netzentgelte
Die Stadtwerke Windsbach stellen jedem Energieanbieter ihr Stromnetz diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden nach § 20 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Verfügung. Das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Windsbach umfasst das Stadtgebiet Windsbach und die Stadtteile Elpersdorf, Retzendorf und Untereschenbach.
Vorläufige Netzentgelte ab 01.01.2024
Netzentgelte ab 01.01.2023:
Netzentgelte ab 01.01.2022:
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte: